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Energieausweis für Nichtwohngebäude

Energieausweis Nichtwohngebäude

So sieht er aus

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Ab 1. Juli 2009 muss in öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr ( grösser 1000 m2) ein Energieausweis öffentlich sichtbar ausgehängt werden. Die Kommunen haben hier eine Wahlmöglichkeit zwischen einem verbrauchsorientierten Ausweis (hier wird der tatsächliche Verbrauch dargestellt) oder einem bedarfsorientierten Ausweis (hier wird das Gebäude aufwendig energetisch bewertet)

Dabei werden alle Bereiche der Energienutzung beachtet (Licht - Kühlung - Heizung - Anlagentechnik)

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